Gerichtsurteil: Handynummer kann beim Anbieterwechsel mitgenommen werden

05.04.2001
Mobilfunkkunden dürfen beim Wechsel auf einen anderen Anbieter ihre Handynummer mitnehmen, lautet eine Entsche der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Dagegen hatten die Telekom-Tochter T-Mobil und Vodafone Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt das Machtwort gesprochen: Ab Januar 2002 müssen die Betreiber ihren Kunden die Mitnahme der Nummer ermöglichen. Die Richter begründeten ihre Entsche mit den Vorteilen für die Verbraucher. So würde der Wettbewerb zwischen den Anbietern dadurch gefördert, dass der Kunde leichter zu einem Anbieter mit einem günstigeren Tarif wechseln könne. Vodafone und T-Mobil hatten geklagt, die Kosten für die technische Umsetzung seien höher als der Nutzen. Den be Klägern bleibt nun noch der Gang zum Berufungsgericht. (st)

Mobilfunkkunden dürfen beim Wechsel auf einen anderen Anbieter ihre Handynummer mitnehmen, lautet eine Entsche der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Dagegen hatten die Telekom-Tochter T-Mobil und Vodafone Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt das Machtwort gesprochen: Ab Januar 2002 müssen die Betreiber ihren Kunden die Mitnahme der Nummer ermöglichen. Die Richter begründeten ihre Entsche mit den Vorteilen für die Verbraucher. So würde der Wettbewerb zwischen den Anbietern dadurch gefördert, dass der Kunde leichter zu einem Anbieter mit einem günstigeren Tarif wechseln könne. Vodafone und T-Mobil hatten geklagt, die Kosten für die technische Umsetzung seien höher als der Nutzen. Den be Klägern bleibt nun noch der Gang zum Berufungsgericht. (st)

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