Gerichtsurteil: Hersteller müssen Software kostenlos auf Euro umstellen

13.11.2001
Anwender können von Software-Herstellern unter bestimmten Voraussetzungen verlangen Computerprogramme kostenlos auf den Euro umzustellen. So hat das Landgericht Wuppertal entschieden. In dem Fall hat ein Unternehmen einen Mietvertrag über die Nutzung eines Programms bis ins Jahr 2002 abgeschlossen. Der Anbieter verlangte für die Euro-Umstellung nachträglich mehr als 27.000 Euro. Zum Vertragsabschluss sei die Währungsumstellung noch nicht absehbar gewesen, argumentierte der Hersteller. Die Richter waren hingegen der Ansicht, der Hersteller müsse das Programm "in einem zu den vertragsgemäßen Gebrauche geeigneten Zusatand" erhalten. Aktualisiert er die Software nicht binnen eines Monats kostenlos, ist er verpflichtet dem Kunden den Quellcode mitzuteilen, damit dieser die notwendige änderung selbst vornehmen kann. (ce)

Anwender können von Software-Herstellern unter bestimmten Voraussetzungen verlangen Computerprogramme kostenlos auf den Euro umzustellen. So hat das Landgericht Wuppertal entschieden. In dem Fall hat ein Unternehmen einen Mietvertrag über die Nutzung eines Programms bis ins Jahr 2002 abgeschlossen. Der Anbieter verlangte für die Euro-Umstellung nachträglich mehr als 27.000 Euro. Zum Vertragsabschluss sei die Währungsumstellung noch nicht absehbar gewesen, argumentierte der Hersteller. Die Richter waren hingegen der Ansicht, der Hersteller müsse das Programm "in einem zu den vertragsgemäßen Gebrauche geeigneten Zusatand" erhalten. Aktualisiert er die Software nicht binnen eines Monats kostenlos, ist er verpflichtet dem Kunden den Quellcode mitzuteilen, damit dieser die notwendige änderung selbst vornehmen kann. (ce)

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