Gerichtsurteil im iPhone-Streit auf Dienstag verschoben (zwei)

03.12.2007
Das Gericht muss entscheiden, ob das Telefon des US-Herstellers Apple in Deutschland von dem exklusiven Vertriebspartner T-Mobile nur in Verbindung mit einem über zwei Jahre laufenden Tarifvertrag verkauft werden darf. Außerdem ist zu klären, ob eine technische Sperre zulässig ist, die eine Nutzung des Geräts in anderen Mobilfunknetzen verhindert.

Das Gericht muss entscheiden, ob das Telefon des US-Herstellers Apple in Deutschland von dem exklusiven Vertriebspartner T-Mobile nur in Verbindung mit einem über zwei Jahre laufenden Tarifvertrag verkauft werden darf. Außerdem ist zu klären, ob eine technische Sperre zulässig ist, die eine Nutzung des Geräts in anderen Mobilfunknetzen verhindert.

Diese Punkte bestandet der Wettbewerber Vodafone. Er hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach T-Mobile das iPhone auch ohne Vertragsbindung anbieten muss. Dagegen legte die Tochter der Deutschen Telekom AG Einspruch ein.

Die Bedeutung des Verfahrens geht über den Streit um ein einzelnes Telefon-Modell hinaus. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Verkauf von Geräten an Bedingungen geknüpft werden darf.

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