Gerichtsurteil: Microsoft muss mit Lindows.com leben

12.02.2004
Nach der Entscheidung eines Bezirksgerichts in Seattle kann der amerikanische Linux-Anbieter Lindows.com aufatmen. Das Gericht entschied, das der Softwerker seinen Namen behalten dürfe. Eine Verwechslung mit des Klägers Microsoft "Windows" bestehe nicht. Laut Lindows.com ist die Entscheidung gültig, bis ein endgültiges Urteil gefällt werden wird.

Nach der Entscheidung eines Bezirksgerichts in Seattle kann der amerikanische Linux-Anbieter Lindows.com aufatmen. Das Gericht entschied, das der Softwerker seinen Namen behalten dürfe. Eine Verwechslung mit des Klägers Microsoft "Windows" bestehe nicht. Laut Lindows.com ist die Entscheidung gültig, bis ein endgültiges Urteil gefällt werden wird.

Microsoft hatte gegen den Linux-Desktop-Anbieter geklagt, da eine Verwechslung mit dem Betriebssystem "Windows" offensichtlich wäre. Nun bleibt dem Redmonder Softwareriese nur der Gang vor das Appellationsgericht der USA, den United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, um Berufung einzulegen. Der ursprünglich vorgesehenen Prozesstermin am 1. März 2004 wird daher ausfallen.

Der Prozess um die Namensgebung und Marke "Windows" schwelt seit Ende 2000. Seit damals versucht Microsoft, den Kontrahenten um seinen Namen zu bringen. Doch während in den USA Microsoft wenig Erfolg beschieden war, erreichten die Anwälte der Gates-Company, dass Lindows in den Niederlanden und in Schweden unter seinem Namen seine Linux-Distribution nicht verkaufen darf. In Deutschland vertreibt der in Gießen beheimatete Mailorder-Anbieter Steckenborn e-com GmbH die Software. (wl)

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