Geringe Raumhöhe ist ein Mangel

26.10.2000

Wer Mietflächen in einem Kauf- oder Warenhaus mietet, ohne dass die künftige Deckenhöhe festgelegt ist, kann eine Raumhöhe mittlerer Art verlangen. Das ist in einem Kauhaus eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern. Eine Raumhöhe von 2,20 bis 2,30 Metern ist ein erheblicher Mangel, der sich nicht nur auf das Verkaufspersonal, sondern auch auf das Kaufpublikum negativ auswirkt. Das Gericht sprach dem Mieter wegen dieses Mangels eine Minderung des Mietzinses in Höhe von 50 Prozent zu (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 6560/96). (jlp)

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