Geschäftsführer muss stets einreisen können

08.08.2002

Ein Ausländer kann nur dann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann, um hier seinen Verpflichtungen für die Firma nachzukommen (Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 3 W 15/01). (jlp)

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