Geschäftsinhaber haften nicht

14.10.2004

Auch wenn es auf einem Kundenparkplatz in Folge ungenügender Beleuchtung und schwer erkennbarer Stolperfallen zu Unfällen kommt, muss der Geschäftsinhaber nicht automatisch für alle Schäden haften.

Das meldet der Anwalt-Suchservice und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Köln. Beim verhandelten Fall war ein Vater mit seinem Sohn quer über die Fahrbahn- und Fußwegmarkierungen des Parkplatzes zum Auto gerannt, weil es plötzlich zu regnen begonnen hatte. Weil der Parkplatz schlecht beleuchtet war, übersah er eine graue Kette, die zwischen zwei Metallpfosten befestigt war. Er stolperte darüber und brach sich ein Schulterblatt sowie ein Knie.

Sein Ansinnen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld wurde vom Landgericht Köln allerdings nicht akzeptiert: Wer ohne Rücksicht auf Fahrbahn- und Fußwegmarkierungen über einen Parkplatz rennt, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Die Richter befanden ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro für angemessen.

(Az. 33 O 213/03)

Gabi Strasser

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