Gesetzliche Verjährung greift

Geschenkgutscheine verfallen nach drei Jahren

05.05.2009
Ein Verkürzen dieser Frist ist möglich, wenn die neue Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein steht.

Handbemalte Krawatten in den Trendfarben, Bärchen-Socken im Zehnerpack oder das neueste Topf-Set aus rostfreiem Edelstahl - manche Weihnachtsgeschenke ändern sich leider nie. Dabei sind Geschenk-Gutscheine eine sichere Alternative, geschmacklich nicht daneben zu greifen.

Doch die Arag-Experten weisen darauf hin, dass Gutscheine zwar nicht unbegrenzt gültig sind, aber erst nach drei Jahren greift die gesetzliche Verjährung. Ein Verkürzen dieser Frist ist möglich, wenn die neue Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein steht. Wenn auf dem Gutschein keine Ablauffrist festgehalten ist, muss ihn der Händler erst nach drei Jahren nicht mehr einlösen.

Es sollten allerdings nur dort Geschenkgutscheine gekauft werden, wo der Beschenkte auch gerne kauft. Denn weiß die Oma nichts mit dem Gutschein aus dem Baumarkt anzufangen, muss ihn der Händler grundsätzlich nicht bar auszahlen. Tut er es doch, ist es aus reiner Kulanz.

Quelle: www.arag.de

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