Gesetz über Internet-Shopping

27.04.2000

Der Bundestag hat das so genannte Fernabsatzgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Juni 2000 in Kraft, gilt in den Ländern der EU und hat weitreichende Folgen für das Internet-Shopping.

Wer als Verbraucher im Internet oder per Teleshopping Waren bestellt, kann zukünftig die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Der Verbraucher muss vor der Bestellung über die Kauf- und Lieferbedingungen informiert werden. Zudem ist vorgeschrieben, dass dem Kunden bei jeder Bestellung per Post, Telefax oder E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Bestelldaten zu übersenden ist. Eine weitere Konsequenz ist, dass Anbieter ihre Websites und Kataloge dem Gesetz entsprechend überarbeiten müssen. (kw)

www.bundestag.de

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