IT-Rechtler

Gesetze für Softwarebranche sind veraltet

18.07.2012
Die deutschen Gesetze für die Software- und IT-Branche sind aus Sicht des Informationsrechtlers Thomas Hoeren veraltet und müssen drigend überarbeitet werden.

Ein vor mehr als 100 Jahren konzipiertes Gesetzbuch regelt bis heute Verträge aus der IT-Branche. Höchste Zeit für frische Vorschriften, meint ein IT-Rechtler aus Münster.
von Johannes Schmitt-Tegge

Münster - Die deutschen Gesetze für die Software- und IT-Branche sind aus Sicht des Informationsrechtlers Thomas Hoeren veraltet und müssen dringend überarbeitet werden. "Der Gesetzgeber hat die Veränderungen in der IT-Branche in den letzten Jahren überhaupt nicht berücksichtigt", sagte der Professor für IT-Recht an der Universität Münster dpa. Die Zaghaftigkeit der Politik, einer für die Wirtschaft so wichtigen Branche bessere Regeln vorzuschreiben, sei "erstaunlich", sagte Hoeren. "Es gab ganz, ganz kleine Tastversuche, aber richtig klar kommt der Gesetzgeber nicht."

Eine nach Angaben der Uni bundesweit einzigartige Juniorprofessur für IT-Recht soll ab Oktober in Münster helfen, das Scheitern großer IT-Projekte besser zu verstehen und den rechtlichen Rahmen dafür genauer abzustecken. Allein die verschiedenen Sprachwelten von Informatikern und Juristen müssten zusammengeführt werden, meint Hoeren. "Informatiker haben die gleichen Begrifflichkeiten wie Juristen, aber meinen etwas ganz Unterschiedliches." Häufig würden Verträge geschlossen, an die sich später einfach niemand mehr halte.

80 Prozent aller Projekte aus der Informationstechnik legten laut Branchenstudien einen schlechten Start hin oder scheiterten ganz, erklärte der 50 Jahre alte Jurist. Das Mautsystem "Toll Collect" etwa ging 2005 wegen technischer Fehler 16 Monate später in Betrieb als geplant. Noch heute streiten sich die Beteiligten deshalb vor Gericht. Auch "Galileo", ein System für Satellitennavigation, verbuchte einen holprigen Start. "Schon damals ist mir aufgefallen, dass etwas grundlegend schief läuft", sagte Hoeren, der als Berater an "Galileo" beteiligt war.

Während bei Bauvorhaben das eigene Baugesetzbuch gelte, sei das um 1900 konzipierte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht dafür geschaffen, den Rahmen für solch umfassende IT-Verträge vorzuschreiben. "Der Gesetzgeber ist auch jetzt noch überfordert." Ein eigenes IT-Gesetzbuch fordert Hoeren nicht. Stattdessen sollten bestimmte Klauseln des BGB überarbeitet werden.

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