Gesetzentwurf hat Schwächen

19.10.2000

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Signatur weist nach Ansicht des Bundesrates noch einige Schwächen auf. In einer Stellungnahme vom September weist der Bundesrat darauf hin, dass es notwendig sei, noch weitere Definitionen in den Entwurf aufzunehmen. Insbesondere seien Haftungsregelungen für die Anbieter von Zertifizierungsdiens-ten erforderlich. Um keine Zweifel darüber aufkommen zu lassen, welche allgemeinen Vorschriften bei der Gehilfenhaftung und der Verjährung gelten, sei die Vorschrift so zu formulieren, dass sie unmissverständlich eine deliktische Haftung zum Gegenstand habe. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, die Verordnung zur Gestaltung der Deckungsvorsorge gleichzeitig mit dem reformierten Signaturgesetz zu erlassen und zu prüfen, ob die Mindestdeckungssumme von 500.000 Mark je haftungsauslösendem Ereignis ausreichend ist. (st)

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