Gesetzgebung

14.05.1999

MÜNSTER: Seit Jahresbeginn haben private Schuldner und Kleingewerbetreibende einen Hoffnungschimmer, aus ihrem Schuldentohuwabohu einigermaßen glimpflich wieder herauszukommen: das neue Insolvenzgesetz. Doch was auf dem Papier durchaus einleuchtend erschien, erweist sich nach nur vier Monaten Praxis als tückenreich.Problematisch ist vor allem, daß nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kleingewerbetreibende unter diese Regelung fallen. Das Problem: Die praktische Abwicklung des Insolvenzverfahrens wird kompliziert, da Gewerbetreibende, und seien sie auch noch so klein, meist mehr als hundert Gläubiger haben. Bei Privatpersonen handelt es sich meistens nur um einige wenige Gläubiger.

Bei einer außergerichtlichen Einigung muß ein Schuldner jedem seiner Gläubiger die vollständigen Gläubiger- und Vermögensverzeichnisse sowie die Tilgungspläne zustellen. Hat ein insolventer Händler beispielsweise 200 Gläubiger, so müßten allein in diesem Verfahren über 46.000 Kopien angefertigt und versandt werden. Das Amtsgericht Münster hat für einen solchen Fall letztens 30 Stunden lang Unterlagen kopiert. Alles zusammengerechnet kam die Zustellung inklusive gerichtliche Auslagen und Postversand der 195 Kilo schweren Unterlagen auf rund 15.000 Mark. (gn)

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