Gewährleistungsausschluss bei Internetversteigerung ist zulässig

09.06.2004
Das Landgericht Saarbrücken hat zum Gewährleistungsausschluss bei Internetauktionen Stellung genommen.

Das Landgericht Saarbrücken hat zum Gewährleistungsausschluss bei Internetauktionen Stellung genommen.

Wenn bei einer Internetversteigerung die Option "Sofort kaufen" angeklickt wird, so gibt der Ersteigernde zu verstehen, dass er den Kaufvertrag zu den im Angebot angegebenen Bedingungen abschließen möchte. Wenn bei dem entsprechenden Internetangebot ein gesetzlich zulässiger Gewährleistungsausschluss enthalten ist, so ist der Käufer hieran gebunden.

Wird die Laufleistung des Fahrzeuges nur mit einer Zirkaangabe beschrieben, so kommt keine arglistige Täuschung über die tatsächliche Laufleistung in Betracht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass er über die Laufleistung keine zweifelsfreien Angaben machen kann (Az. 12 O 255/03).

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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