Gewerbemiete 40 Prozent höher als der Durchschnitt: kein Mietwucher

17.11.2004
Liegt die Miete für Gewerberäume 40 Prozent über der ortsüblichen Gewerbemiete, ist der Mietvertrag nicht sittenwidrig und damit gültig (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 486/03).Der Mieter eines Geschäftslokals klagte auf Rückzahlung der Miete. Er müsse monatlich 10.000 Euro Miete zahlen, die übliche Vergleichsmiete liege aber bei 7.500 Euro. Der Vermieter verwies dagegen auf die gute Innenstadtlage der Räume.Die Richter hatten keine Bedenken gegen die höhere Miete. Bei gewerblichen Räumen seien die Anforderungen an angemessene Mieten weniger streng als bei Wohnräumen. Von Mietwucher könne erst bei einer Miete, die doppelt so hoch wie der ortsübliche Mietzins sei, die Rede sein. (bz)

Liegt die Miete für Gewerberäume 40 Prozent über der ortsüblichen Gewerbemiete, ist der Mietvertrag nicht sittenwidrig und damit gültig (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 486/03).Der Mieter eines Geschäftslokals klagte auf Rückzahlung der Miete. Er müsse monatlich 10.000 Euro Miete zahlen, die übliche Vergleichsmiete liege aber bei 7.500 Euro. Der Vermieter verwies dagegen auf die gute Innenstadtlage der Räume.Die Richter hatten keine Bedenken gegen die höhere Miete. Bei gewerblichen Räumen seien die Anforderungen an angemessene Mieten weniger streng als bei Wohnräumen. Von Mietwucher könne erst bei einer Miete, die doppelt so hoch wie der ortsübliche Mietzins sei, die Rede sein. (bz)

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