Gewerbemiete: Präambel gehört nicht zum Vertragsinhalt

29.07.2003
Die einem gewerblichen Mietvertrag über Räume in einem Einkaufszentrum vorgestellte Präambel ist auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie das Umfeld des Mietobjekts sowie die vorgesehenen anderen Vermietungen beschreibt. Mit der Präambel sichert der Vermieter keine Eigenschaften des Mietobjekts zu, die stellt auch nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar. Der gewerbliche Mieter kann folglich aus dem Inhalt dieser Präambel keine Rechte, auch keine Minderungsrechte, herleiten, wenn die dort getroffenen Aussagen sich nicht erfüllt haben (Oberlandesgericht Rostock, Az.: 3 U 116/02 / nicht rechtskräftig). (jlp)

Die einem gewerblichen Mietvertrag über Räume in einem Einkaufszentrum vorgestellte Präambel ist auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie das Umfeld des Mietobjekts sowie die vorgesehenen anderen Vermietungen beschreibt. Mit der Präambel sichert der Vermieter keine Eigenschaften des Mietobjekts zu, die stellt auch nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar. Der gewerbliche Mieter kann folglich aus dem Inhalt dieser Präambel keine Rechte, auch keine Minderungsrechte, herleiten, wenn die dort getroffenen Aussagen sich nicht erfüllt haben (Oberlandesgericht Rostock, Az.: 3 U 116/02 / nicht rechtskräftig). (jlp)

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