Gewerbesteuer für EDV-Berater

05.11.2004

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung von EDV-Beratern geändert. Dort geht es um die Frage, ob die Tätigkeit als EDV-Berater als freiberuflich einzustufen ist. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Gewerbesteuerpflicht entfällt. Noch 1990 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein EDV-Berater eine selbstständige (ingenieurähnliche) Tätigkeit ausübe, wenn er Systemsoftware entwickle. Dagegen sah das Gericht bei der Entwicklung von Anwendersoftware den EDV-Berater als Gewerbetreibenden. Nunmehr wird jeder EDV-Berater als Freiberufler eingestuft, der qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise entwickelt.

XI R 9/03

RA Thomas Feil

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