Gewerbeverbot auch bei Limited

03.08.2006

Haben die Ordnungsbehörden gegen einen ehemaligen GmbH- Geschäftsführer ein Gewerbeverbot verhängt, dann gilt dieses Verbot auch für die Tätigkeit als Leiter der inländischen Niederlassung einer englischen Limited. Zudem kann die Eintragung der Limited in das Handelsregister verweigert werden, da der Schutz der Allgemeinheit vor geschäftlicher Tätigkeit von Personen, die nicht die nötige Gewähr für die Einhal- tung der einschlägigen Vorschriften bieten, im Vordergrund steht (Oberlandesgericht Jena, Az.: 6 W 693/05). JLP

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