GEZ 2007: müssen auch Gamer und Webserver-Betreiber zahlen?

08.09.2006
Bereits die alte Fassung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags sorgte immer wieder für kuriose Situationen und Auslegungen zum Nachteil der Gebührenzahler, wie das jüngste Beispiel zeigt, bei dem

Bereits die alte Fassung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags sorgte immer wieder für kuriose Situationen und Auslegungen zum Nachteil der Gebührenzahler, wie das jüngste Beispiel zeigt, bei dem für ein und dasselbe TV-Gerät sage und schreibe neunmal Rundfunkgebühren fällig sein sollen. Doch mit der neuen Fassung, die ab 1.1.2007 durchgesetzt werden soll, kommt es richtig dicke: Sie schließt so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" mit ein, die in den meisten Fällen kurz, aber nicht ganz korrekt, als "Internet-PCs" bezeichnet werden. Denn die neue Regelung lässt, dank der schwammigen Formulierung, viel kreativen Spielraum.

Welche Folgen sich daraus für Administratoren und kleine Firmen ergeben können, zeigt ein aktueller Beitrag bei unserer Schwesterpublikation tecCHANNEL.de. (haf)

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