GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann
Ab dem 1.1.2007 ist sie fällig, die Rundfunkgebühr für „neuartige Empfangsgeräte“. Diese Kennzeichnung ist derart schwammig, dass im schlimmsten Fall auch DSL-Router davon betroffen sein könnten. Große Hoffnung setzen betroffene Firmen und Privatanwender in die aktuell laufende Verfassungsbeschwerde.

Bereits die alte Fassung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags sorgte immer wieder für kuriose Situationen und Auslegungen zum Nachteil der Gebührenzahler, wie das jüngste Beispiel zeigt, bei dem für ein und dasselbe TV-Gerät sage und schreibe neunmal Rundfunkgebühren fällig sein sollen. Doch mit der neuen Fassung, die ab 1.1.2007 durchgesetzt werden soll, kommt es richtig dicke: sie schließt so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ mit ein, die in den meisten Fällen kurz, aber nicht ganz korrekt, als „Internet-PCs“ bezeichnet werden. Denn die neue Regelung lässt, dank der schwammigen Formulierung, viel kreativen Spielraum.

Welche Folgen sich daraus für Administratoren und kleine Firmen ergeben können, zeigt dieser Beitrag. Zudem haben wir die Rechtsanwältin Petra Marwitz interviewt, eine Mitbegründerin der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler und Initiatorin einer Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Rundfunkgebührensystem.

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