GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

Fazit

Dass die Rundfunkgebühren für „neuartige Empfangsgeräte“ - vulgo Internet-PCs - ein zweischneidiges Schwert ist, sollte eigentlich inzwischen jedem klar sein. Ja, das öffentlich-rechtliche Fernsehen muss finanziert werden, und das muss staatsfern erfolgen, damit der staatliche Einfluss auf die Gestaltung der Inhalte minimal bleibt.

Mit der Reformierung der Gebührenordnung haben die Verantwortlichen den Rundfunkteilnehmern und den willentlichen Rundfunkverweigerern keinen Gefallen getan. Letztlich werden sich, sollte sich nichts mehr ändern, nur die Rechtsanwälte freuen. Dafür sorgt die äußerst schwammige Formulierung „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“. Hier existiert keinerlei Sicherheit, denn was die GEZ heute noch nicht als gebührenpflichtig ansieht, kann morgen schon ins Geld gehen.

Und dass die GEZ erfinderisch ist, zeigt das Beispiel der Autoradios in nicht rein privat genutzten Autos, etwa wenn man mal schnell die Geschäftspost mit dem eigenen Auto zur Post bringt. Hier hat die GEZ seinerzeit neues Potenzial erkannt und dieses gleich ausgeschöpft.

Bereits heute finden sich viele - dem gesunden Rechtsempfinden völlig zuwiderlaufende - Urteile zum Thema Gebührenpflicht. Sei es nun die Großfamilie, die plötzlich für ein und dasselbe TV-Gerät neunmal Gebühren zahlen soll, oder der aufgrund von DVB-T zwangsweise vom Rundfunkempfang ausgeschlossene Teilnehmer, der dennoch Gebühren zahlen muss, weil er sich ja einen DVB-T-Dekoder kaufen könne. Ich möchte darauf wetten, dass solche Urteile ab dem 1.1.2007 gang und gäbe sein werden. (mha)

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