GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

KMU und Enterprise

Viele kleine und mittlere Firmen dürfte die Rundfunkgebühr auf „neuartige Empfangsgeräte“ nur wenig bis gar nicht betreffen. Solange es nur einen Firmenstandort gibt, für den ohnehin schon Rundfunkgebühren entrichtet werden, gibt es nach derzeitigem Wissens-Stand keine Änderungen.

Sind allerdings mehrere Filialen vorhanden, die mit dem Internet verbunden sind, ist pro Filiale eine Rundfunkgebühr zu entrichten, falls nicht ohnehin schon wegen vorhandener Rundfunk-Geräte eine Gebührenpflicht besteht.

Besonders schlimm könnte es jedoch Firmen treffen, die stark auf Mitarbeiter im Home Office setzen, wie es beispielsweise Sun erst kürzlich angekündigt hat. Die Auslegung des Home Office als zusätzlicher Firmenstandort könnte dazu führen, dass für jeden einzelnen Computer im Home Office Rundfunkgebühren fällig sind.

Donatus Schmid, Direktor Marketing und Sprecher der Geschäftsleitung bei Sun, kommentierte das damit, dass die Situation bei Sun bekannt sei, aber gerade nicht das Hauptproblem bei der Umstrukturierung darstelle. Bei knapp 800 Mitarbeitern im Home Office handele es sich zwar um eine erkleckliche Summe, dies stelle die Strategie jedoch nicht in Frage. Zudem setzt man bei Sun laut Schmid auf Thin-Client-Lösungen, die nachweisbar nicht TV-fähig sind. Inwieweit die GEZ dieser Argumentation folgen würde, bleibt allerdings fraglich. Auch Versuche mit TV-Geräten, die keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen können, sind schließlich gescheitert.

Möglicherweise lässt sich die Gebührenpflicht für Computer im Home Office durch Ausgabe von Notebooks umgehen, die als mobile Geräte in der internen Inventarliste verzeichnet sind und damit dem Haupt-Standort zugeordnet werden. In diesem Fall sind sie möglicherweise nicht separat rundfunkgebührenpflichtig.

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