GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

Server Hosting

Interessant wird die Lage beim Webserver-Hosting. Viele Firmen betreiben Ihren Webserver nicht am eigenen Standort, sondern mieten einen Server bei einem Hoster. Faktisch handelt es sich dabei um einen separaten Standort, es wird also eine erneute Gebühr fällig. Wer mehrere Server anmietet, sollte sich von seinem Hoster bestätigen lassen, dass alle am selben Firmenstandort des Hosters stehen, ansonsten würde pro Standort eine Gebühr fällig.

Sofern der Webhoster mitspielt, lässt sich das möglicherweise über Paragraph 2 Absatz 3 des RGebStV umgehen:

„Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter zu zahlen; wird das Gerät mehrmals vermietet, so sind für den Zeitraum von drei Monaten die Rundfunkgebühren nur einmal zu zahlen.“

Man müsste also einfach den Mietzeitraum jeweils auf drei Monate beschränken. Da der Hoster ohnehin aufgrund der gerade nicht vermieteten Server beziehungsweise wegen der im Rahmen des Shared Hosting an mehrere Personen vermieteten Server eine Rundfunkgebühr für seine Server entrichten muss, fallen für ihn keine zusätzlichen Rundfunkgebühren an.

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