GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

Die Verfassungsbeschwerde

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ, www.vrgz.de) hat sich am 18.3.2006 konstituiert mit dem Zweck, das demokratische Staatswesen zu fördern, indem die Interessen der Rundfunkgebührenzahler vertreten werden. Zu diesem Zweck wird der Verein insbesondere juristisch und publizistisch tätig werden. Rechtsanwältin Marwitz ist Mitinitiatorin der Vereinigung und hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkgebühren eingereicht.

tecChannel: Frau Marwitz, Sie haben die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler mitbegründet und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühren für Internet-PCs eingereicht. Auf welche primären Argumente stützt sich Ihre Verfassungsbeschwerde, und was genau wollen Sie erreichen? Eine Abschaffung der Gebührenpflicht oder eine Umwandlung in ein anderes Finanzierungsverfahren für die öffentlich-rechtlichen Sender?

Marwitz: Jetzt alle Argumente aufzulisten, würde zu weit führen. Immerhin handelt es sich bei der Beschwerde um 76 Seiten Fach-Chinesisch. Unser Hauptargument ist, dass der Teilnehmer nicht mehr die Entscheidungshoheit hat, ob er Rundfunk-Teilnehmer sein will. Bis dato konnte man einen Fernseher kaufen, oder eben nicht. Auf Computer und Internet kann heutzutage allerdings niemand verzichten. Die Rundfunkgebühr betrifft nunmehr faktisch jeden. Die Gebühr ist damit eigentlich eine Steuer und das ist verfassungswidrig, da der Rundfunk staatsfern sein muss.

Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, die Verfassungswidrigkeit der Regelung feststellen zu lassen. Da das Verfahren allerdings einige Zeit dauern kann, wollen wir zusätzlich auf politischem Wege eine Aussetzung der Regelung für zwei Jahre erreichen. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um mögliche Implikationen zu durchdenken und ein zukunftsfähiges System für die Rundfunkfinanzierung zu entwickeln.

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