Gleitzeitmanipulation

15.06.2000

Eine Gleitzeitmanipulation kann je nach den Umständen, vor allem, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Zeitangaben auch noch beharrlich leugnet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 832/98). (jlp)

Zur Startseite