Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt: Unfall-Versicherung greift nicht während der Arbeitszeit

29.11.2004
Unfälle sind keine Wege- oder Arbeitsunfälle, wenn sie sich während einer Tätigkeit mit privaten Motiven ereignen. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Berlin hin.

Unfälle sind keine Wege- oder Arbeitsunfälle, wenn sie sich während einer Tätigkeit mit privaten Motiven ereignen. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Berlin hin.

Ein Treffen mit Kollegen auf dem Weihnachtsmarkt sowie das adventliche Schmücken des Arbeitsplatzes aus eigenem Antrieb fallen daher nicht unter den Schutz der Berufsgenossenschaften.

Wege zur Nahrungsaufnahme in der Mittagspause dagegen sind versichert. Demnach kann der Weg zum Mittagessen auf dem Weihnachtsmarkt sehr wohl versichert sein. "Das gilt aber dann schon wieder nicht, wenn der Zweck des Weihnachtsmarkt-Besuches sein sollte, einen Glühwein zu trinken", so ein Verbandssprecher. (bz)

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