"Viele Inhaber- und Familienunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren für einen Rechtsformwechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG entschieden", sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Hempe Bumes Winkler GmbH. Hierbei lockten insbesondere geänderte Steuergesetze sowie einfachere Entnahmemöglichkeiten für Unternehmensgewinne.
Malermeister Alfred P. hatte vor Jahren seinen Betrieb in eine GmbH eingebracht, da er mit seinem privaten Vermögen nicht länger für Unternehmensverbindlichkeiten haften wollte. Als Geschäftsführer der GmbH erhielt Herr P. ein angemessenes Gehalt, konnte steuerfrei seine Altersversorgung ansparen und durfte seinen Firmenwagen auch privat nutzen. Herr P. war mit dieser Konstruktion sehr zufrieden, bis die GmbH im vergangenen Jahr wegen drei größeren Forderungsausfällen in die Verlustzone rutschte. Plötzlich hatte Herr P. für sein Gehalt weiterhin beträchtliche Steuern zu entrichten, während sich bei der GmbH ein steuerlicher Verlustvortrag aufbaute. Hätte Herr P. sich rechtzeitig für die Umwandlung in eine "GmbH & Co. KG" entschieden, hätte er den Verlust mit seinem Gehalt steuerlich verrechnen können, ohne auf die Haftungsbegrenzung verzichten zu müssen.
Wie der Fall zeigt, bedarf es zur Zukunftssicherung von inhaber- und familiengeführten Unternehmen geeigneter rechtlicher Strukturen, die ggf. an veränderte Betriebsverhältnisse oder neue Steuergesetze angepasst werden. Leider gibt es allerdings weder "die" richtige Rechtsform für inhabergeführte Firmen, noch kann man die richtige Rechtsform nach einem festen Schema ermitteln. Bei mittelständischen Familienunternehmen lassen sich jedoch mit der GmbH als Kapitalgesellschaft und der "GmbH & Co. KG", einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft, zwei Rechtsformen besonders häufig antreffen.