Ab 2010 mehr Außenprüfungen

GmbH-Geschäftsführer aufgepasst - Privatausgaben im Fokus

04.01.2010
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat weitreichende Konsequenzen für Vielverdiener.

Das kürzlich verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat weitreichende Folgen für Vielverdiener: Ab dem Jahr 2010 sind Außenprüfungen auch bei Personen vorgesehen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen. Bisher prüfen die Beamten - abhängig von Umsatz und Gewinn - vornehmlich Betriebe. Wer keine Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielte, blieb bisher in der Regel verschont.

Solche besonderen Gründe sind ab dem kommenden Jahr nicht mehr erforderlich. Allein die Tatsache, dass jemand mehr als 500.000 Euro verdient, rechtfertigt eine Außenprüfung. Bei den nichtselbstständig Tätigen sind aufgrund des höheren Gehalts im Wesentlichen Manager von größeren Unternehmen und GmbH-Geschäftsführer betroffen. Sie müssen sich auf zahlreiche neue Pflichten einstellen. Bei Regelverstoß drohen empfindliche Sanktionen.

Vor allem bei der Aufbewahrung von Belegen müssen sich betroffene Steuerzahler umstellen: Das neue Gesetz sieht vor, dass sämtliche Unterlagen, die für das Finanzamt relevant sein könnten, sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Für GmbH-Geschäftsführer ist es daher wichtig, Nachweise über Ausgaben und Einnahmen zu archivieren. Das gilt nicht nur in Bezug auf den Job, sondern auch für andere Einkünfte, etwa aus vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen.

Zudem ist es ratsam, auch Rechnungen und Quittungen über größere private Anschaffungen oder Ausgaben für den betreffenden Zeitraum aufzubewahren. Denn die Betriebsprüfer schauen sich sehr genau an, ob die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit mit den Kapitalerträgen in Einklang stehen. Im Klartext: Wer trotz eines hohen Verdienstes über mehrere Jahre keine steigenden Zinseinkünfte vorweisen kann, dürfte Probleme bekommen, wenn er keinen entsprechenden Lebensstil pflegt. Wer hingegen Ausgaben für teure Reisen oder Schmuck belegen kann, ist beim Finanzamt aus dem Schneider.

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