GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung?

06.08.2000
Wer seine Kapitaleinlage für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erbracht hat, kann ruhig schlafen. Er haftet prinzipiell nur mit dem Kapitalanteil und nicht mit dem Privatvermögen. Das ist der grundlegende Unterschied zu allen anderen bisher vorgestellten Rechtsformen für Unternehmen. Allerdings muss die einzelne Beteiligung am Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen.

Auf Grund der Haftungsbeschränkung der Inhaber ist die GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform in Deutschland. Mehr als 80 Prozent aller Neugründungen tragen die GmbH im Firmennamen. Einen starken Zuwachs an GmbHs gab es vor allem, als nach der deutschen Wiedervereinigung viele ostdeutsche Genossenschaften und volkseigene Betriebe als Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen neuen Anfang wagten.

Genau wegen der Haftungsbeschränkung wird aber die GmbH im Volksmund und gelegentlich auch unter Bankern "Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung" genannt. Die GmbH generell und die neu gegründete GmbH ganz besonders gilt bei den Banken und Sparkassen als nicht sonderlich kreditfähig und -würdig. Denn die Gläubiger können sich bei einer Pleite nur am Geschäftsvermögen schadlos halten. Die Zurückhaltung der Kreditwirtschaft bekamen in der jüngeren Vergangenheit vor allem viele Firmengründer in den neuen Bundesländern zu spüren. Sie hatten munter GmbHs angemeldet, ohne sich über deren Nachteile Gedanken zu machen.

Die GmbH ist eine juristische Person

Während die bisher vorgestellten Rechtsformen Einzelfirma, BGB, OHG, Stille Gesellschaft und KG so genannte Personengesellschaften waren, gehört die GmbH zusammen mit der KG auf Aktien und der Aktiengesellschaft zu den Kapitalgesellschaften. Sie gelten als juris-tische Personen. So kann die GmbH auch als Gesellschaft haften, selbst Vermögen erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.

Damit verbunden sind freilich auch steuerliche Nachteile gegenüber den bisher behandelten Rechtsformen. Die GmbH ist als juristische Person auch ein eigenes Steuersubjekt. Das führt zu einer Doppelbesteuerung bei der GmbH und ihren Gesellschaftern. Mit dem Wegfall der Vermögenssteuer ist die Situation allerdings entschärft worden. Zumindest hier ist die doppelte Belastung weggefallen. Über die Einkommensteuer für die Gesellschafter und die Körperschaftssteuer für die GmbH besteht sie aber weiter. Die Körperschaftssteuer beträgt 45 Prozent, sinkt aber bei nicht ausgeschütteten Gewinnen auf 30 Prozent.

Kostspielige und komplizierte Gründung

Die Gründung einer GmbH ist kompliziert und kostspielig. Ohne einen Anwalt geht gar nichts mehr. Der Gesellschaftervertrag bedarf der notariellen und gerichtlichen Beurkundung. Für die Ausarbeitung der Satzung und des Vertrages mit dem Geschäftsführer fallen ebenso Kosten an wie für den Eintrag in das Handelsregis-ter. Da aufgrund des Gläubigerschutzes wegen der begrenzten Haftung der GmbH hohe Anforderungen an die Buchhaltung gestellt werden, ist auch mit höheren Kosten für den Steuerberater zu rechnen. Der Notar kommt später wieder ins Spiel, wenn das zunächst nur 50.000 Mark oder 25.000 Euro betragende Stammkapital, das am Anfang nur zur Hälfte eingezahlt sein muss, im Anschluss heraufgesetzt wird. Jeder Gesellschafter muss in einem ers-ten Schritt mindestens ein Viertel seiner Kapitaleinlage aufbringen.

Eintragung in das Handelsregister ist obligatorisch

Nur wenn Geld- und Sachwerte im Gesamtwert von insgesamt 25.000 Mark vorhanden sind und der notariell beurkundete schriftliche Gesellschaftsvertrag vorliegt, kann die obligatorische Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden. Erst zu diesem Zeitpunkt erlangt die GmbH Rechtsfähigkeit. Die Übertragung von Geschäftsanteilen, das Ausscheiden von Gesellschaftern oder auch die Nachfolgeregelung im Todesfall eines Gesellschafters sind dagegen wesentlich einfacher möglich.

Mit dem relativ niedrigen Stammkapital können die Gesellschafter ihren Haftungsumfang minimieren. Sie können andererseits der Gesellschaft jederzeit weitere Mittel in Form von Darlehen zur Verfügung stellen. Diese würden im Konkursfall nicht haften. Als GmbH-Gesellschafter ist niemand automatisch Geschäftsführer.

Auch der Partner nicht, der die Mehrheit des Stammkapitals hält. Es muss überhaupt kein geschäftsführender Gesellschafter an der Spitze der GmbH stehen. Häufig werden fähige Manager von außen auf diesen Posten berufen. Dann gerät die GmbH auch nicht in Versuchung, einen Gesellschafter, der die Rolle des Geschäftsführers übernimmt, bei Gehalt und Altersversorgung zu großzügig zu bedenken. Das ruft nämlich regelmäßig den Ärger des Finanzamtes und der Betriebsprüfer hervor. Wenn ein unangemessen hohes Einkommen des Geschäftsführers steuerlich abgesetzt wird oder für eine ungewöhnlich große Pension eine Rückstellung steuerlich geltend gemacht wird, betrachten das die Finanzbehörden stets als verdeckte Gewinnausschüttung.

Größere GmbHs brauchen Testat eines Prüfers

Das Steuerrecht für die GmbH ist kompliziert und bietet viele Möglichkeiten. Zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern können Verträge - beispielsweise Arbeitsverträge - abgeschlossen werden, die den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindern und die sich auf die Gewerbesteuer auswirken. Der Gewerbesteuerfreibetrag von 48.000 Mark für Personengesellschaften wird der Kapitalgesellschaft GmbH nicht mehr gewährt. Auch der nur stufenweise Anstieg des Steuersatzes fällt weg. Es gilt beim Gewerbeertrag generell ein Satz von fünf Prozent, der mit dem spezifischen Hebesatz der Gemeinden multi- pliziert werden muss.

GmbHs sind verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind beim Handelsregister einzureichen. Wenn beim Geschäftsvolumen bestimmte Größenordnungen erreicht sind, muss der um einen Anhang ergänzte Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer testiert werden. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn die GmbH zwei von folgenden drei Merkmalen aufweist: mehr als 50 Beschäftigte, mehr als 13,44 Millionen Mark Umsatzerlöse oder mehr als 6,72 Millionen Mark Bilanzsumme. Die Werte für den Umsatz und die Bilanzsumme wurden für das Geschäftsjahr 2000 durch das neue Gesetz "Richtlinien für Kapitalgesellschaften und Co" um ein Viertel heraufgesetzt. Dadurch werden wesentlich mehr Gesellschaften als vorher als kleine und mittlere Unternehmen eingestuft, die von der Prüfungspflicht befreit sind.

Die lästige Pflicht der Rechnungslegung und die Publizitätspflichten sind andererseits auch von Vorteil: Ordnungsgemäße Buchführung erleichtert das Controlling des Unternehmens. (pw)

Vorteile der GmbH

-nur geringes Mindestkapital von 25.000 Euro oder 50.000 Mark nötig

-Haftung für alle Schulden und Verpflichtungen der GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen

-straffe Unternehmensführung durch Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und Besetzung des Geschäftsführerpostens

-umfangreiche Möglichkeiten zur Steuerminderung

Nachteile der GmbH

-komplizierte und kostspielige Gründung

-geringe Kreditwürdigkeit

-hohe Anforderungen an betriebswirtschaftliches Management und betriebswirtschaftliche Kenntnisse

-Pflicht zur genauen Buchführung

-Publizitätspflichten

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