GmbH: Hier werden auch Freiberufler gewerbesteuerpflichtig

22.06.2004
Freiberufler, die eine GmbH gründen, werden automatisch gewerbesteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az.: IVB 192/03) entschieden. Dies gilt dann, wenn die Gesellschaft selbst nur aus Freiberuflern besteht, so die Richter. Freiberufler, die ohne Partner arbeiten beziehungsweise eine andere Form als die GmbH für ihre Kooperation wählen, sind von diesem Urteil in der Regel nicht betroffen. (mf)

Freiberufler, die eine GmbH gründen, werden automatisch gewerbesteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az.: IVB 192/03) entschieden. Dies gilt dann, wenn die Gesellschaft selbst nur aus Freiberuflern besteht, so die Richter. Freiberufler, die ohne Partner arbeiten beziehungsweise eine andere Form als die GmbH für ihre Kooperation wählen, sind von diesem Urteil in der Regel nicht betroffen. (mf)

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