Gnade vor Recht für Handelsvertreter

07.02.2007
Richter kann Fahrverbot aus Rücksicht auf Job aufheben.

Wird einem Handelsvertreter ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt, weil er mit 0,62 Promille ein Fahrzeug geführt hat, so liegt es alleine im Ermessen des Richters, wenn unter Verdreifachung des Bußgeldes das Regelfahrverbot wieder aufgehoben wird.

Das Gericht legte in einem entsprechenden Fall zugrunde, dass dem Handelsvertreter eine konkrete Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohte und dass der Handelsvertreter aus finanziellen Gründen keinen Aushilfsfahrer für den Fahrverbotszeitraum bezahlen konnte. Aufgrund dieser Existenzgefährdung sah das Gericht von dem im Bußgeldbescheid bereits angeordneten Fahrverbot ab. (Amtsgericht Hof, Az.: 11 OWi 261 Js 3895/06) (jlp/mf)

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