Noch viele Fragen ungeklärt

Google Analytics

26.09.2011

Widerspruchsmöglichkeiten

Und weiter: "2. Sie müssen die Nutzer Ihrer Website in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und auf die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung durch Google Analytics hinweisen. Hierbei sollte möglichst auf die entsprechende Seite "http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de" verlinkt werden.

3. Sie müssen durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion "_anonymizeIp()" zu ergänzen. Weitere Details können der technischen Anleitung von Google auf der Seite "http://code.google.com/intl/de/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp" entnommen werden.

4. Haben Sie schon bisher Google Analytics in Ihre Webseiten eingebunden, ist davon auszugehen, dass dabei Daten unrechtmäßig erhoben wurden. Diese Altdaten müssen gelöscht werden. Google bietet nach unserer Kenntnis hierfür nur den Weg an, das bestehende Google-Analytics-Profil zu schließen und anschließend ein neues zu eröffnen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei möglicherweise einen anderen Trackingcode bzw. eine andere Web-Property-ID (UA-XXXXX-YY) erhalten und Ihre Webseiten entsprechend anpassen müssen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Anforderungen den gesetzlichen Stand vom September 2011 wiederspiegeln. Insbesondere im Zusammenhang mit der sog. "Cookie-Richtlinie" (Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG durch die Richtlinie 2009/136/EG) können sich zukünftig weitere Anforderungen ergeben."

Quelle:http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf vom 20.09.2011

Google hat zwischenzeitlich seine Google-Analytics-Bedingungen angepasst. Die Datenschutzerklärung, die in 8.1 der Google-Analytics-Bedingungen von Google dargestellt ist, die der Internetseiten-Betreiber verwenden soll, lautet wie folgt:

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