Autocomplete

Google scheitert vor dem Bundesgerichtshof

14.05.2013
Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen.
Blick in den Großen Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs (BGH) ins Karlsruhe
Blick in den Großen Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs (BGH) ins Karlsruhe
Foto: BGH

Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung ("Autocomplete") streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.

"Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden", kommentiert Rechtsanwalt Christian Solmecke die Entscheidung.."Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt."

Aus Sicht von Solmecke hat Google jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder schaltet es Autocomplete in Deutschland ab oder es gibt jedem beliebigen Nutzer automatisch - und ohne Überprüfung durch Google - die Möglichkeit, zusätzliche Begriffsvorschläge zu entfernen. "Dies wiederum würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden", schreibt der Experte in einer Stellungnahme. "Wie auch immer sich der Suchmaschinengigant entscheiden wird, fest steht: er muss jetzt schnell handeln."

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. (dpa/tc)

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