GPL gilt nach deutschem Recht

29.07.2004

Das Open-Source-Projekt netfilter/iptables hat im Streit gegen den Router-Hersteller Sitecom vom Landgericht München Recht bekommen. Die Richter urteilten (Az. 21 O 6123/03), die deutsche Sitecom dürfe ihre WLAN-Router erst dann wieder anbieten, wenn es die verwendete Software netfilter/iptables gemäß den Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public License (GPL) lizenziere.

"In den Bedingungen der GPL kann keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden", so das Gericht. Der klagende GPL-Entwickler könne die Urheberrechte an dem Sourcecode für sich reklamieren.

Laut dem Nachrichtendienst "Heise online" kommentierte Rechtsanwalt Till Jaeger das "wohl weltweit erste Urteil zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL" so: "Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschem Recht funktioniert." Ob Sitecom Revision gegen das Urteil einlegen wird, ist offen.

Wolfgang Leierseder

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