Gratisverlosung

30.09.1999

Es verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn ein Marktforschungsunternehmen den Mitwirkenden an einer Verbraucherbefragung, die einen neunseitigen Fragebogen zu Themen wie Urlaub, Reisen, Freizeitaktivitäten, Fahrzeug/Auto, Gesundheit, Geld, Haus und Heim ausgefüllt zurücksenden, die Teilnahme an einer Verlosung von drei Camcordern und drei Mini-Hifi-Anlagen mit CD-Player verspricht, selbst wenn personenbezogene Daten abgefragt werden. Solche Gratisverlosungen sind zulässig, da die Teilnahme nur eine Belohnung darstellt und nicht mit dem Kauf einer Ware gekoppelt ist (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 2 U 111/98). (jlp)

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