Grenzenlos reklamieren

11.06.2004

Durch den EU-Beitritt der zehn neuen Staaten wird das Einkaufen für deutsche Verbraucher in Ländern wie Tschechien, Ungarn oder Polen sicherer: Denn auch dort gilt die EU-weite Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Aufgrund dieser Richtlinie haben Verbraucher etwa eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren. Die Richtlinie mussten die Länder bereits vor ihrem Beitritt umgesetzt haben.

Viele EU-Länder haben den Verbrauchern sogar mehr Rechte eingeräumt, als sie laut Richtlinie müssten. In Deutschland, Österreich und Dänemark etwa gibt es keine Reklamationsfrist. Großbritannien hat eine Gewährleistungsfrist von insgesamt sechs Jahren. Italien und die Niederlande verzichten sogar ganz darauf. Ob Verbraucher auch in den neuen EU-Ländern mehr Rechte haben als in der Richtlinie vorgeschrieben, ist derzeit für einige Länder noch schwer zu erfahren. Den aktuellen Stand kann man über den Testkompass der "Stiftung Warentest" (www.warentest.de) im Internet erfahren.

Marzena Fiok

Zur Startseite