Ursprünglich ein amerikanischer Brauch, schwappte Halloween vor einigen Jahren über den großen Teich und findet bei uns Jahr für Jahr mehr Anhänger. Ein richtiger Halloween-Fan begibt sich natürlich nur als Hexe, Zombie, Skelett oder Vampir kostümiert ins gruselige Treiben. Zudem darf auch das richtige Getränk nicht fehlen – Punsch, Bowle oder Bier feiern meistens mit. Daher raten die Arag-Experten: Hände weg vom Steuer.
Aber nicht nur das alkoholisierte Fahren kann den Versicherungsschutz kosten und Punkte in Flensburg einbringen – auch das Tragen von Gesichtsmasken kann den Fahrer in Schwierigkeiten bringen. Denn was auf der Gruselfete eben noch ein prämiertes Kostüm war, kann im Straßenverkehr eine Sicht- oder Hörbehinderung sein. Hier steht ein Knöllchen ins Haus. Führt die Maskierung gar zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit möglicherweise sogar der Verlust des Kaskoschutzes.
Quelle: www.arag.de
- Haftung bei Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften werden immer beliebter, weil sie Kosten sparen. Aber wie sieht es bei einem Unfall aus, wer haftet wofür? Die Arag-Experten zeigen die versicherungsrechtlichen Vorschriften auf. - Betriebsausflug – Nachzügler muss auf sich selber aufpassen
Betriebsausflüge haben im Sommer Hochkonjunktur. Die Organisatoren einer als Gruppenfahrt veranstalteten Fahrradtour sind jedoch nicht verpflichtet, die für die Gruppe im Straßenverkehr ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten. - Panne auf der Autobahn – was nun?
Nach einer Panne oder einem Bagatellunfall auf der Autobahn ist besondere Vorsicht geboten. Die Arag-Experten sagen, was Autofahrer beachten müssen. - Beschädigung in der Waschanlage – was tun?
Oft wird der Geschäftswagen in der Autowaschanlage nicht nur sauber, sondern auch beschädigt. Manchmal hat der Kunde Ansprüche gegenüber dem Anlagenbetreiber, doch zuweilen ist er an dem Schaden selbst schuld. - Achsschaden durch Schlagloch – wer haftet?
Ist ein Schlagloch auf einer Bundesautobahn durch eine vermeidbare Gefahrenquelle entstanden, für die das Bundesland verantwortlich ist, so muss dieses Schadensersatz leisten. - Eigenverschulden bei Verkehrsunfall
Wer einen Unfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet, muss einen Teil des entstandenen Schadens selbst tragen. - Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?
In welchem Fall Hupen und Drängeln gesetzeswidrig sind und welche rechtlichen Konsequenzen ein solches Verhalten hat, sagen die Arag-Experten. - Wenn Frauen um einen Parkplatz streiten
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. - Mithaftung bei Verkehrsunfall
Bei einem Not-Stopp auf der Autobahn muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Wer das nicht tut und einen Verkehrsunfall verursacht, haftet selbst zur Hälfte. - Eile kann gefährlich sein
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein. Die Haftungsquote wird allerdings unterschiedlich beurteilt. - Vorfahrt trotz falscher Richtung
Wenn es zu einer Kollision zwischen zwei Verkehrsteilnehmern kommt, die beide die Vorfahrt verletzen, kommt einem Pkw-Fahrer eine größere Schuld zu als einem Radfahrer. - Mit 0,8 Promille auf dem E-Bike unterwegs
Ein E-Bike ist nicht zwingend ein Kraftfahrzeug, für das laut Straßerverkehrsgesetz die 0,5-Promille-Grenze gilt. - Schlechte Karten für Drängler
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft. - Keine Entziehung der Fahrerlaubnis – vorerst
Der betroffene Führerscheininhaber war nachmittags in stark betrunkenem Zustand zu Fuß in der Nähe einer vielbefahrenen Straße unterwegs und soll andere Autofahrer gefragt haben, wieso diese in seinem Auto säßen. - Kettenauffahrunfall – wer haftet?
Das Oberlandesgericht Hamm hat zur Haftung bei einem ungeklärten Ablauf eines Kettenauffahrunfalls Stellung genommen. - Wann gilt das "faktische Überholverbot"?
Verursacht ein Verkehrsteilnehmer beim Überholen einen Unfall, haftet er nicht automatisch für Schäden. Auch das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit spielt eine Rolle.<br> - Crash nach Ausfahrt aus Grundstück
Die Ausfahrt aus einem Grundstück mit anschließendem Linksabbiegen kann unter bestimmten Umständen ein besonders gefährliches Fahrmanöver sein. Die Versicherung muss den Schaden voll übernehmen.<br>