Gültigkeit der Lizenzverträge

06.08.2000

Der Verband der Softwareindustrie Deutschlands eV in München unterstreicht die Gültigkeit der Lizenzbestimmungen, die Standard-Software-Produkten beigefügt wer- den. Diese Bestimmungen werden beim Öffnen der Produktverpackung, spätestens aber bei der Nutzung der Software wirksam. Damit reagiert der VSI auf Medienberichte der letzten Zeit, in denen die Rechtsverbindlichkeit der Endbenutzerlizenzbestimmungen (Eulas: end user licence agreements) in Frage gestellt wurde. Nach Ansicht des Verbandes seien die Bestimmungen schon aufgrund ihrer Geläufigkeit verkehrsüblich. Diese Haltung wird von einem diesbezüglichen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1989 untermauert, das auf europäischer Ebene nochmals bestätigt wurde. (st)

www.vsi.de

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