Haben Sie was zu verzollen?

05.07.2007
Im Ausland kauft man vieles billiger. Besonders, seitdem es in der EU für die Wareneinfuhr zur Eigenbedarfsdeckung kaum noch Grenzen gibt. Aber stimmt das wirklich? ARAG Experten wissen mehr.

Schon nach dem Siebenjährigen Krieg (1757-1763) blühte hierzulande der Kaffeeschmuggel aus Holland. Darum setzte Friedrich der Große so genannte Kaffeeschnüffler ein - Zollbeamte, die dem Duft der aromatischen Schmuggelware nachspürten und diese an Ort und Stelle beschlagnahmten. Die Kaffeeschnüffler gibt es heute zwar nicht mehr, trotzdem muss bei der Einfuhr von Kaffee und anderen Waren einiges beachtet werden, damit der Zoll nicht meckert.

Kaffeesteuer
Nie gehört? Dabei ist diese Verbrauchsteuer ganz schön happig. Immerhin 2,19 Euro kassiert Vater Staat bei uns pro 1000 Gramm Röstkaffee; bei löslichem Kaffee sind es sogar 4,78 Euro pro Kilo. Kein Wunder also, dass der Deutschen liebstes Frühstücksgetränk bei unseren holländischen Nachbarn, die keine Kaffeesteuer kennen, um einiges preiswerter ist. Wer also in Grenznähe wohnt, tut klug daran, seinen Eigenbedarf an Bohnen, Pulver oder Kaffeepads beim monatlichen Einkauf im benachbarten Ausland zu decken. So weit, so gut! Aber was macht der Kaffeefreund, der nicht in Grenznähe wohnt? Der bestellt ganz einfach per Internet das anregende Pulver beim holländischen Händler, oder? "Besser nicht", sagen die ARAG Experten. Denn wer so verfährt, muss die Kaffeesteuer zahlen. Tut er es nicht begeht er möglicherweise Steuerhinterziehung und handelt sich eventuell sogar ein Strafverfahren ein.

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