Haben Sie was zu verzollen?

05.07.2007

Alkohol und Zigaretten
Ohne lebt es sich gesünder, klar. Und man handelt sich unter Umständen auch weniger Ärger ein. Für Wein, Bier und Hochprozentiges sowie die Glimmstengel gilt nämlich das gleiche wie für Kaffee. Wer sich persönlich ins EU-Ausland begibt, kann diese Waren steuerfrei einführen. Einzige Bedingung sind bestimmte Richtmengen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Freigrenzen gelten aber nicht für den Kauf per Versand, betonen die ARAG Experten nochmals.

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