Haben Sie was zu verzollen?

05.07.2007

Waren aus Nicht-EU-Staaten
Kommen Versandlieferungen nicht aus der EU, bleiben die Pakete nur zollfrei, wenn der Wert unter 22 Euro liegt. Aber auch hier ist laut ARAG Experten Vorsicht geboten, denn Kaffee, Alkohol und Tabak müssen auch bei einem Wert unter 22 Euro verzollt werden. Gleiches gilt auch für Parfüm; lediglich bei privaten Geschenken liegt die Freigrenze für den Zoll bei 45 Euro - hier sind jedoch bestimmte Mengenangaben zu beachten. Schummeln kann hierbei teuer werden. Denn alle Pakete aus Nicht-EU-Staaten werden dem Zoll vorgelegt. Den erfahrenen Beamten entgeht es selten, wenn Größe und Gewicht des Paketes nicht zu den Angaben in der Zollinhaltserklärung passen.

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