Haben Sie was zu verzollen?

05.07.2007

Einfuhrverbot
Waffen dürfen nicht eingeführt werden. Das dürfte den allermeisten Bundesbürgern klar sein. Aber auch Gegenstände, die gegen das Artenschutzabkommen verstoßen, wie zum Beispiel Schmuck aus Elfenbein oder Handtaschen aus Krokodilleder sollten nach Angaben der ARAG Experten nicht eingeführt werden. Auch gefälschte Markenprodukte werden, wenn sie auffällig werden, vom Zoll beschlagnahmt. Und damit nicht genug. Im Nachgang wird i.d.R. der Inhaber der Markenrechte über die gefundene Fälschung informiert. Wenn der Markenrechtsinhaber dann nur die Vernichtung der gefälschten Artikel verlangt und auf eine Klage verzichtet, muss man von Glück sprechen. Das gezahlte Geld kann man dann getrost abschreiben und meist kommt noch eine Rechnung vom Firmenanwalt des Markenrechtsinhabers.

Zur Startseite