Maxdata und die Kundenverträge

Händler in der Haftungsfalle?

01.07.2008
Nachdem Maxdata Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, fürchtet mancher Händler, allein für die Leistungen aus gemeinsamen Wartungsverträgen aufkommen zu müssen. Rechtsanwalt Thomas Feil erklärt die rechtliche Lage der Betroffenen.

Der Computerhersteller und IT-Dienstleister Maxdata hat am 25. Juni 2008 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Essen eingereicht. Betroffen sind die Maxdata AG selbst sowie in- und ausländische Tochtergesellschaften mit Ausnahme der der Vertriebsgesellschaften in der Schweiz und den Niederlanden.

Die Sorge bei Fachhändlern und Systemhäusern ist groß und die Betroffenen sind zahlreich. Kein Wunder, denn Maxdata machte 2007 einen Umsatz von knapp 469 Million Euro und verkaufte bis zuletzt viele und zum Teil langjährige IT-Wartungsverträge, zahlbar im Voraus. Was aus den versprochenen Garantie- und Wartungsleistungen wird, ist noch unklar und bleibt abzuwarten, doch es besteht die Gefahr, dass die Leistungen nicht mehr erbracht werden.

Betroffen sind jedoch nicht nur die Endabnehmer der Garantie- und Wartungsverträge, sondern auch viele Systemhäuser. Noch direkt vor dem Insolvenzantrag sind Servergarantie-Verlängerungen und andere Service-Leistungen von Maxdata massiv beworben und an Kunden abgesetzt worden. Nun haben viele Fachhändler und Systemhäuser Sorgen, allein für diese Leistungen aufkommen zu müssen.

Wer ist der Garantiegeber?

Völlig unbegründet sind die Bedenken nicht. Wenn die Garantien und Service-Leistungen "verdeckt" verkauft wurden, das Systemhaus also gegenüber dem Endabnehmer nicht deutlich gemacht hat, dass es nur einen Vertragsabschluss zwischen Maxdata und dem Kunden vermitteln will und selbst nicht der Garantiegeber sein will, so kommt der Vertrag in Form eines Werkvertrags zwischen dem Kunden und dem Systemhaus zustande. Dies hat zur Folge, dass das Systemhaus zur Primärleistung herangezogen werden kann!

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