Ein Jahr neues Widerrufsrecht

Händler verschonen Verbraucher

18.06.2015
Von Christian Töpfer
Vor über einem Jahr, am 13. Juni 2014, ist das neue Widerrufsrecht in Kraft getreten. Seither sind die Kosten der Rücksendung grundsätzlich vom Online-Käufer zu übernehmen. Doch es zeigt sich, dass nur wenige Verbraucher die Kosten für die Retouren tragen müssen.

Nach einem Jahr kann man ein Fazit der überarbeiteten EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ziehen. Die anfängliche Vermutung, der Verbraucher müsse fortan bei jedem Widerruf die Rücksendekosten tragen, hat sich nicht bestätigt. Der Großteil der Online-Händler zeigt sich kulant und übernimmt die Kosten. Dennoch haben einige Online-Shops ihre kundenfreundliche Strategie überdacht.

Das hat eine Studie von Idealo ergeben, einem Internet-Preisvergleichsportal. Dafür wurden aus den 100 klickstärksten Online-Shops bei idealo die 50 Shops mit den höchsten nationalen Alexa Traffic Ranks herangezogen.

Deutsche Online-Händler sind besonders kundenfreundlich: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts müssen nur wenige Verbraucher die Kosten für die Retouren selbst tragen.
Deutsche Online-Händler sind besonders kundenfreundlich: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts müssen nur wenige Verbraucher die Kosten für die Retouren selbst tragen.
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Obwohl Online-Händler laut der neuen Widerrufsregelung ihren Kunden die Retourenkosten auferlegen können, zeigen sich die meisten Anbieter kulant: 88 Prozent der untersuchten Online-Shops übernehmen die Versandgebühren im Falle eines Widerrufs. Im vergangenen Jahr waren es noch 94 Prozent gewesen.

Warenwertgrenze und Rückgabefrist

Nach wie vor knüpfen einige Händler den kostenlosen Rückversand an bestimmte Bedingungen, wie etwa die Verwendung des mitgelieferten Rücksende-Etiketts. Die vorher gängige Praxis, die Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von 40 Euro zu übernehmen, wird kaum noch angewendet. Immerhin acht Prozent der untersuchten Online-Shops halten aber indirekt an der sogenannten 40-Euro-Klausel fest und setzen eine Warenwertgrenze als Bedingung für die Kostenübernahme. Kurz nach der Gesetzesneuerung waren es noch 16 Prozent gewesen.

Eindeutige Sache: In ungefähr neun von zehn Fällen übernimmt der Online-Händler die Kosten für die Retouren.
Eindeutige Sache: In ungefähr neun von zehn Fällen übernimmt der Online-Händler die Kosten für die Retouren.
Foto: Idealo

Im internationalen Vergleich schneiden die deutschen Händler besonders großzügig ab. Verbraucher in Frankreich, Spanien oder Großbritannien müssen die Rücksendekosten meist selbst tragen. Von den spanischen Online-Shops lassen ganze 86 Prozent die Versandkosten im Widerrufsfall vom Kunden tragen.

Die gesetzliche Rücksendefrist im Widerrufsfall beträgt 14 Tage. Rund ein Viertel der Shops gibt sich auch in diesem Punkt kundenfreundlich und bietet eine freiwillig verlängerte Rückgabefrist an – meist 30 Tage.

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