Haftbefehl gegen Stollcom-Gründer

11.12.1998

KÖLN: Nachdem die Stollcom AG & Co. kürzlich Konkursantrag stellen mußte (siehe ComputerPartner 26/98, Seite 8), wurde nun gegen die beiden Unternehmensgründer Klaus-Peter Stoll und Klaus Ploschke Haftbefehl erlassen. Der Grund: Stoll und Ploschke sollen insgesamt 28 Millionen Mark Staatsgelder veruntreut haben. (bk/sn)

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