Haftpflichtversicherung:Wer erst zahlt und dann den Schaden meldet,geht leer aus

01.03.2006
Im Schadensfall sollte man der Versicherung nicht vorgreifen.

Wenn ein Missgeschick passiert und der Haftpflichtfall eingetreten ist, möchte der Verursacher meist den Schaden schnell behoben wissen. Dies sollte den Versicherungskunden jedoch nicht dazu verleiten, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und dann seine Haftpflichtversicherung zu informieren.

Darauf weisen die Experten der ING Di-Ba AG hin. Die Versicherung ist nämlich zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde keine Entschädigung vorstreckt - denn sie hat das Recht, zuerst die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen. Aus dem gleichen Grund sollte auch niemals ein so genanntes Schuldanerkenntnis unterschrieben werden, da auch dies einen unzulässigen Vorgriff auf die Entscheidung des Versicherers darstellt.

Die richtige Vorgehensweise besteht somit darin, den Schaden ohne eigene Bewertung der Schuld innerhalb einer Woche an die Versicherung zu melden und ihr die Regulierung zu überlassen. (mf)

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