Haftung auch für die Bedienungsanleitung

13.03.2003

Was vielen Herstellern und Händlern vielleicht nicht klar ist: Seit April 2002 unterliegt die Bedienungsanleitung laut EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterverkauf auch in Deutschland dem Produkthaftungsgesetz. Demnach hat der Verbraucher das Recht auf eine sachlich richtige und verständliche Dokumentation eines Produktes. Ist das nicht der Fall, kann er Nachbesserungen verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Regelung geht sogar noch weiter: Geht das gekaufte Gerät aufgrund einer missverständlichen oder falschen Bedienungsanleitung durch unsachgemäße Behandlung kaputt, kann der Kunde den Händler dafür haftbar machen. Die Gesamthöhe der Schäden in der Bundesrepublik beläuft sich auf rund 500 Millionen Euro, schätzt der TÜV Süddeutschland.

Damit Hersteller und Händler derartige Reklamationen vermeiden können, hat die TÜV Product Service GmbH vom TÜV Süddeutschland mit DOCcert speziell für Bedienungsanleitungen ein Zertifizierungsverfahren entwi-ckelt. Das blaue Prüfsiegel TÜV-Oktogon soll für eine "anwenderfreundliche Dokumentation" bürgen und lässt sich natürlich auch zu Marketingzwecken strategisch einsetzen.

Darüber hinaus ist für Hersteller mit großen Modellpaletten, externe Dienstleister für technische Dokumentationen und ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland auch eine Systemzertifizierung möglich. Umfassende Informationen zum Thema Produkthaftung gibt es auf dem "1. Münchner Forum Produktsicherheit", zu dem die TÜV-Akademie am 15. und 16. Mai 2003 einlädt.

www.tuev-sued.de

ComputerPartner-Meinung

Viele Bedienungsanleitungen sind tatsächlich ein Graus. Händler, die sich durch das Gesetz in die Mithaftung gezogen sehen, sollten dies aber auch als Chance begreifen und Druck auf die Industrie ausüben. Denn nichts ist schlimmer als ein unzufriedener Kunden mit Negativ-Propaganda. (kh)

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