User machen Druck

Haftung im offenen WLAN – Netzaktivisten schlagen Gesetz vor

26.06.2012
Netzaktivisten des Vereins Digitale Gesellschaft wollen die Störerhaftung in offenen WLAN-Netzen abschaffen. Ihr Gesetzesvorschlag findet Anklang bei den Piraten.
Foto: Kaspersky

Die User machen Druck: Netzaktivisten des Vereins Digitale Gesellschaft wollen die Störerhaftung in offenen WLAN-Netzen abschaffen. Ihr Gesetzesvorschlag findet Anklang bei den Piraten.

Betreiber offener WLAN-Netze in der Gastronomie sollen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Gäste haftbar sein - mit diesem Ziel hat der Verein Digitale Gesellschaft am heutigen Dienstag einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Die Netzaktivisten hoffen, dass ihr Entwurf von der Politik aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht wird. Eine erste positive Reaktion kam aus der Piratenpartei.

Café- und Gaststättenwirte sowie Hoteliers und alle anderen Betreiber eines offenen WLANs müssen mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen, wenn jemand ohne ihr Wissen die Netzverbindung auf illegale Weise nutzt und beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begeht. Weil es für Geschädigte wie für Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht möglich ist, den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu ermitteln, wird dann der Betreiber des WLANs haftbar gemacht. Diese sogenannte Störerhaftung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 ausdrücklich bestätigt.

"Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden", erklärte der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl. "Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar."

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