Worauf kleine und mittlere Firmen achten sollten

Haftungsfalle Online-Banking



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Gerichte nehmen Unternehmen beim Online-Banking immer stärker in die Pflicht. Zapfen Kriminelle das Bankkonto an, müssen Kontoinhaber oft selbst für den Schaden aufkommen. Was Firmen beachten sollten, sagt Dr. Volker Lang von der Kanzlei BKL.

Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes mahnt zur erhöhten Vorsicht. Die Fälle von Computerbetrug haben in 2015 um 5,6 Prozent zugenommen. Der erfasste Gesamtschaden durch missbräuchliche Transaktionen liegt bei 35,9 Millionen Euro. Das ist allenfalls die Spitze des Eisberges, denn die Kriminalisten gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.

Was Firmen beim Online-Banking beachten sollten.
Was Firmen beim Online-Banking beachten sollten.
Foto: Andrey_Popov - shutterstock.com

Der größte Schwachpunkt beim Online-Banking ist oft der Nutzer selbst. Immer noch unterschätzen viele Führungskräfte die Gefahren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie gehen allzu sorglos mit den Zahlungsdaten um und vernachlässigen die IT-Sicherheit auf den eigenen Geräten. Im Schadensfall kann es ein böses Erwachen geben. Wenn Kunden ihre Sorgfaltspflichten verletzen, müssen sie unter Umständen selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Rechtsprechung stellt zunehmend strengere Anforderungen an das Verhalten von Online-Banking-Nutzern (z.B. AG Köln, Az. 119 C 143/13, LG Hannover, Az. 11 O 229/15). Die Richter erwarten, dass Anwender aufgrund der weitreichenden Berichterstattung und Warnungen allgemein bekannte Sicherungsmaßnahmen einhalten. Dies gilt in besonderem Maße für den unternehmerischen Bereich. Die Gerichte erwarten von Unternehmen ein weit höheres Maß an Wissen, Technik und Risikoschutz, als von Privatpersonen.

Wann haften Bankkunden?

Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen verpflichtet, falsche Abbuchungen unverzüglich zu erstatten. Allerdings können sie bei Mitverschulden des Kunden 150 Euro einbehalten, bei grober Fahrlässigkeit sogar den ganzen Betrag. Wo aber beginnt Fahrlässigkeit beim Online-Banking?

Welches Verhalten als fahrlässig gilt, regeln Kreditinstitute meist in den Geschäftsbedingungen zum Online-Banking. Nutzer müssen grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass ihre Zugangsdaten und die Sicherungssysteme nicht leichtfertig missbraucht werden können. Sie sind verpflichtet, ihre Authentifizierung (PIN und TAN) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Es darf pro Vorgang nie mehr als eine TAN-Nummer eingegeben werden. Obendrein müssen Kunden aber auch alle bankseitigen Sicherheitshinweise beachten und einen Missbrauch unverzüglich melden. Die aktuelle Rechtsprechung geht noch einen Schritt weiter. Die Gerichte erwarten insbesondere von Unternehmen, dass sie ihre Rechner per Virenschutzsoftware und Firewall systematisch vor Online-Attacken schützen. Kontoinhaber und ihre Bevollmächtigten dürfen außerhalb des Online-Banking-Systems keine Zugangsdaten oder TAN-Nummern eingeben.

Risiken minimieren

Die fortschreitende Vernetzung digitaler Geräte bietet Cyber-Kriminellen neue Angriffspunkte. Gerade Unternehmen sollten die Haftungsrisiken keinesfalls unterschätzen. Hier wird der Grad einer groben Fahrlässigkeit deutlich schneller angenommen als bei Privatpersonen.

Besonders gefährdet sind Smartphones. Hier bündeln viele Führungskräfte ihre gesamte Kommunikation, übermitteln Daten an Online-Speicher und wickeln womöglich noch ihre Bankgeschäfte ab. Mit einem Angriff können Cyber-Kriminelle reiche Beute machen und vertrauliche Daten einsammeln. Gefährlich sind auch Attacken auf das Home-Office, wo viele Führungskräfte abends oder an Wochenenden noch fleißig sind. Nicht immer ist der private Rechner in puncto Virenschutz und Co. auf dem gleichen Stand wie im Betrieb, wo sich IT-Verantwortliche darum kümmern.

Führungskräfte können das Gefährdungspotenzial deutlich reduzieren, wenn sie einige Verhaltenstipps befolgen. Das A und O ist eine effektive IT-Sicherheit. Neben aktueller Firewall und Antivirensoftware ist bei WLAN-Nutzung stets auf eine sichere Verschlüsselung zu achten. Auch Bankgeschäfte von fremden Rechnern sind Tabu. Nicht zuletzt sind Limits für tägliche Transaktionen sinnvoll.

Haben mehrere Personen Zugriff auf das Online-Banking, sind sie sorgfältig auszuwählen und für IT-Risiken zu sensibilisieren. Idealerweise protokolliert das IT-System alle Zahlungsvorgänge, auch um etwaigen Missbrauchsfällen und ihren Ursachen besser auf die Spur zu kommen. Firmen sollten keinesfalls bei Investitionen in IT-Sicherheit sparen. Im Schadensfall wird es meist deutlich teurer.

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