DigitalPakt Schule

Hamburg und Sachsen legen Förderregeln vor

22.05.2019
Die ersten Bundesländer haben laut einem Medienbericht die Förderrichtlinien für die Verteilung von Geld aus dem Digitalpakt Schule vorgelegt.

Die Förderrichtlinie für den sogenannte "DigitalPakt Schule" sei in Hamburg sei in Kraft gesetzt worden, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage unter allen Ländern. Auch in Sachsen habe das Kabinett die Richtlinie verabschiedet.In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, seien die Richtlinien noch in Arbeit. Ziel der meisten Länder sei es, dass Schulträger ihre Anträge ab Sommer 2019 stellen können.

Andreas Ruhland und Simone Blome-Schwitzki (beide Also) drücken gerne noch Mal die Schulbank.
Andreas Ruhland und Simone Blome-Schwitzki (beide Also) drücken gerne noch Mal die Schulbank.

Der DigitalPakt Schule sieht vor, dass der Bund in den kommenden Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Geräte und Lernprogramme in Schulen zahlt. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte am vergangenen Donnerstag die notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben. Für den Digitalpakt war eine Grundgesetzänderung nötig gewesen, weil Bildung eigentlich Ländersache ist - um die Details war lange gerungen worden.

Die Schulen müssen das Fördergeld über ihre Träger bei den Ländern beantragen. Die Länder veröffentlichen jeweils Förderrichtlinien - also die Bedingungen zum Abruf der Gelder. (dpa/rw)

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