Handelsverband: Keine Wiederbelebung der Gewerbesteuer!

01.08.2003
Als einen "Fußtritt für den Mittelstand" bezeichnet Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), den Vorstoß kommunaler Spitzenverbände, künftig ertragsunabhängige Bestandteile wie Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten zu besteuern. "Der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zur Gewerbesteuerreform ist aus Sicht des Einzelhandels nicht akzeptabel", sagt Wenzel. Die überlegungen sehen insbesondere die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die volle Hinzurechnung aller Zinsen zum Gewerbeertrag, die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten in Höhe von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter und 75 Prozent für Immobilien sowie die volle Hinzurechnung der Entgelte für die überlassung anderer Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Sachdarlehen vor.Zudem kritisierte Wenzel, dass es für viele kleinere und mittlere Firmen, die unter einer geringen Eigenkapitaldecke le, das Aus bedeute, wenn sie auch noch auf Fremdfinanzierungselemente Steuern bezahlen müssen. Der HDE macht sich dagegen für den Vorschlag aus der Wirtschaft stark, den Kommunen ein Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftssteuer einzuräumen. Das wäre, so Wenzel, ein "klares Signal für die Entbürokratisierung und Modernisierung des Steuerrrechts". Die Bundesregierung will am 13. August über einen Gesetzesentwurf zur Gewerbesteuer im Bundeskabinett beraten. Nach der Agenda 2010 soll die Gewerbesteuerreform zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. (sic)

Als einen "Fußtritt für den Mittelstand" bezeichnet Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), den Vorstoß kommunaler Spitzenverbände, künftig ertragsunabhängige Bestandteile wie Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten zu besteuern. "Der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zur Gewerbesteuerreform ist aus Sicht des Einzelhandels nicht akzeptabel", sagt Wenzel. Die überlegungen sehen insbesondere die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die volle Hinzurechnung aller Zinsen zum Gewerbeertrag, die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten in Höhe von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter und 75 Prozent für Immobilien sowie die volle Hinzurechnung der Entgelte für die überlassung anderer Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Sachdarlehen vor.Zudem kritisierte Wenzel, dass es für viele kleinere und mittlere Firmen, die unter einer geringen Eigenkapitaldecke le, das Aus bedeute, wenn sie auch noch auf Fremdfinanzierungselemente Steuern bezahlen müssen. Der HDE macht sich dagegen für den Vorschlag aus der Wirtschaft stark, den Kommunen ein Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftssteuer einzuräumen. Das wäre, so Wenzel, ein "klares Signal für die Entbürokratisierung und Modernisierung des Steuerrrechts". Die Bundesregierung will am 13. August über einen Gesetzesentwurf zur Gewerbesteuer im Bundeskabinett beraten. Nach der Agenda 2010 soll die Gewerbesteuerreform zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. (sic)

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